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Surveyor Engineer

FAQ

Wieviel kostet eine Vermessung?
 

Eine Vermessung ist eine individuelle Dienstleistung an einem Grundstück oder Objekt. So individuell die Leistung, so individuell sind auch die Kosten. Wenn Sie uns die Daten Ihres Grundstückes (entweder Adresse oder Grundstücksnummer mit Einlagezahl und Katastralgemeinde) bekanntgeben, erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

 

Wie lange dauert eine Vermessung?
 

Hier verhält es sich ähnlich, wie mit den Kosten und ist sehr von der Grundstücksgröße, den Geländeverhältnissen bzw. der Lage des Grundstückes abhängig. Für einen durchschnittlichen Bauplatz (rund 500 bis 800 m²) muss man von der Vermessung in der Natur bis zur fertigen Planerstellung ungefähr eine Woche ab Beauftragung rechnen. Dazu kommen noch eventuelle Behördenverfahren, bei denen wir gerne für Sie tätig werden.

 

Welche Informationen brauchen wir von Ihnen?
 

Um ein Grundstück vermessen zu können, brauchen wir Name, Adresse und Telefonnummer des Auftraggebers und des/der Grundstückseigentümer/s, sowie die genaue Bezeichnung des zu vermessenden Grundstücks (Grundstücksnummer mit Einlagezahl und Katastralgemeinde bzw. die Grundstücksadresse).

 

Welche Art der Vermessung braucht man?
 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten abhängig von den Erfordernissen.
 

  •  Lage- und Höhenplan als Projektgrundlage für den Architekten

  •  Bauplatzschaffung (Teilungsplan) im Zuge eines Neu-, Zu- oder Umbaus eines Gebäudes

  •  Grenzfeststellung bei Unsicherheit über den Grenzverlauf, bei Grenzstreitigkeiten oder einfach bei   Ankauf eines Grundstückes

  •  Lageplan zur Einverleibung in den Grenzkataster zur Sicherung der Grundgrenzen auch für die   Rechtsnachfolger


Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns am besten telefonisch unter Tel.: (01) 21172-0.

 

Übernehmen Sie auch meine Behördenwege?
 

Gerne übernehmen wir auch Ihre Behördenwege im Zusammenhang mit Teilungen, Bauplatzschaffungen und mit dem Vermessungsamt. Da wir mehrmals in der Woche

mit den Behörden im Kontakt sind, ist es auch sinnvoll, wenn wir dies in Ihrer Vollmacht erledigen.

Bis zur Bescheiderstellung durch die Behörde muss man mit ca. 4 bis 8 Wochen (abhängig von der Komplexität des einzelnen Falles) rechnen.

 

Muss ich bei der Vermessung meines Grundstückes anwesend sein?

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Für die Vermessung muss die Betretbarkeit des Grundstückes gewährleistet sein; eine Anwesenheit des/der Eigentümer/s ist nicht unbedingt erforderlich. Ist eine abschließende Grenzverhandlung notwendig, so sollten alle Eigentümer und Anrainer anwesend sein oder sich zumindest vertreten lassen. Es geht hier um Grund und Boden, eines der wenigen Güter, die sich nicht vermehren lassen!

 

Ich weiß nicht, wo meine Grenze verläuft. Ist es aufwendig, so etwas festzustellen?

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Dies ist davon abhängig, ob sich das Grundstück noch im Grundsteuerkataster oder bereits im rechtlich gesicherten Grenzkataster befindet. Sollte es sich im Grenzkataster befinden, so kann die Grenze recht schnell wieder rekonstruiert werden, da sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt einmal vermessen und bestimmt wurde. Sollte es sich im Grundsteuerkataster befinden, ist es davon abhängig, ob es alte Urkunden bzw. Vermessungsunterlagen gibt. Davon ist der Aufwand der Wiederherstellung der Grenze abhängig.

 

Was ist eigentlich der Grenzkataster?

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Der Grenzkataster wurde eingeführt, um eine rechtsverbindliche Sicherung des Grenzverlaufs zu ermöglichen, was im Grundsteuerkataster nicht möglich war. Sobald ein Grundstück in den Grenzkataster einverleibt ist, sind alle dazugehörigen Grenzpunkte im Landeskoordinatensystem exakt festgelegt und die Grenzen sind jederzeit wieder herstellbar.

Die Ersitzung von Grundstücksteilen ist dann nicht mehr möglich. Auch die Grundstücksfläche kann genau berechnet werden.

 

Laut Grundbuchsauszug ist mein Grundstück 523 m² groß. Kann ich mich darauf verlassen?

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Diese Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn sich Ihr Grundstück im Grenzkataster befindet, denn dann wurde diese Fläche bereits vermessen. Sollte das Grundstück im Grundsteuerkataster sein, dann ist die Frage mit „Nein“ zu beantworten. Es kann die Fläche haben, aber auch nicht. Die Fläche ist im Grundbuch nur eine sogenannte „Ersichtlichmachung“, auf die man keinen Rechtsanspruch hat. Eine Antwort, wie groß das Grundstück wirklich ist, ergibt sich in solchen Fällen nur durch eine Vermessung.

 

Wozu brauche ich einen Vermesser, ich habe doch einen Architekten?

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Der Architekt plant das Haus, mit ihm werden die Größe, das Aussehen, die Aufteilung der Zimmer und die Ausführung durchgesprochen.

Damit der Architekt das Haus an der richtigen Stelle plant, ist es empfehlenswert, einen Lage- und Höhenplan vom Vermesser anfertigen zu lassen.

 

Dann stimmt auch sicher der notwendige Seitenabstand zum Nachbarn, die Kanaleinmündung liegt auf der richtigen Höhe und die restlichen Anschlüsse an Strom, Wasser, etc. können an der richtigen Stelle geplant werden.

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Der Vermesser gibt auch gleich Auskunft darüber, ob ein Bauplatz bereits vorhanden ist oder erst geschaffen werden muss. Damit kommt es nicht zu Verzögerungen bei der Baueinreichung.

Nach Erteilen der Baugenehmigung muss die Baufirma wissen, wo sie das Gebäude auf dem Grundstück errichten darf und in welcher Höhe. Hierzu benötigen sie eine Grob- und/oder Feinabsteckung des Vermessers.

 

Ich möchte ein Grundstück kaufen/verkaufen. Brauche ich dazu eine Vermessung?

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Grundsätzlich nein. Wollen Sie aber ganz sicher gehen, dass z.B. die Größe des Grundstücks gemäß Grundbuch passt oder ob das Grundstück ein gültiger Bauplatz ist, konsultieren Sie einen Vermesser.

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